Gedenktag für die Opfer von Flucht und Vertreibung in Baden-Württemberg
Bei einer Feierstunde zum Gedenktag für die Opfer von Flucht und Vertreibung wurde am Mahnmal für die Charta der deutschen Heimatvertriebenen in Bad Cannstatt ein Kranz niedergelegt.
„Der nationale Gedenktag für die Opfer von Flucht und Vertreibung am 20. Juni hat eine hohe Symbolkraft. An diesem Tag erinnern wir uns an ein historisches Ereignis, das die Geschichte unserer ganzen Nation prägte: An das Schicksal von Millionen Deutschen, die vor, während und nach dem Zweiten Weltkrieg Flucht, Vertreibung, Zwangsumsiedlung und Deportation erleiden mussten“, sagte Baden-Württembergs stellvertretende Ministerpräsident, Innenminister und Landesbeauftragte für Vertriebene und Spätaussiedler Thomas Strobl.
Der Landesbeauftragte für Vertriebene und Spätaussiedler lud traditionell zu einer Gedenkfeier in Stuttgart ein. Bei der diesjährigen Veranstaltung vertrat Ministerialdirektor Reiner Moser den Innenminister, der in Potsdam bei der Innenministerkonferenz sein musste, und legte einen Kranz am Mahnmal für die Charta der deutschen Heimatvertriebenen in der Kursaal-Anlage in Bad Cannstatt nieder. An der Ausgestaltung der Gedenkfeier beteiligten sich der Stellvertretende Landesvorsitzende des Bundes der Vertriebenen, Raimund Haser MdL, und die Beauftragte der Evangelischen Landeskirchen in Baden-Württemberg bei Landtag und Landesregierung, Kirchenrätin Arngard Uta Engelmann. Für die musikalische Begleitung sorgte ein Ensemble des Landespolizeiorchesters.
„Mit dem nationalen Gedenktag wirken wir dem Vergessen entgegen. Wir geben den Opfern von Flucht und Vertreibung ein andauerndes Erinnern. Das Schicksal der deutschen Heimatvertriebenen führt uns vor Augen, dass Frieden, Freiheit und Wohlstand nicht selbstverständlich sind. Vielmehr sind wir auch im 21. Jahrhundert dazu aufgerufen, für eine tolerante und demokratische Gesellschaft einzustehen“, so Minister Thomas Strobl.
(Quelle: Pressestelle des Landes Baden-Württemberg)