Das ungarische Parlament hat 2012 die Einführung eines offiziellen Gedenktages für die vertriebenen Ungarndeutschen beschlossen. Dieses ist eine wohltuende Geste der Versöhnung in Europa.
Ungarn nimmt bezüglich des Gedenkens an die deutschen Opfer der Vertreibung in Europa damit eine Vorreiterrolle ein. Kein anderes Land in Europa hat bislang einen solchen Erinnerungstag etabliert.
Ende 2013 wurde vom ungarischen Parlament eine Modifikation des Beschlusses angenommen. Es heißt nun offiziell: „Gedenktag der Verschleppung und Vertreibung der Ungarndeutschen“.
In der Begründung des Parlamentsbeschlusses heißt es unter anderem:
„Die Wahrheit zu offenbaren und Ehre den Menschen gegenüber, die verstoßen und vertrieben wurden, ist die Aufgabe und zugleich Verantwortung einer jeden Nation. Besonders trifft das auf die Beziehungen zwischen der Mehrheitsnation und den Nationalitäten zu.
Die verabschiedete Parlamentsverordnung wurde auf Antrag der Landesselbstverwaltung der Ungarndeutschen modifiziert. Die Begriffe „Verschleppung“ (elhurcolás) und „Vertreibung“ (elűzetés) mischen sich in der verabschiedeten Parlamentsverordnung bedauerlicherweise, bzw. werden sie nicht konsequent verwendet. Der ersterwähnte Begriff wird für die Deportation der Ungarndeutschen in die sowjetischen Zwangsarbeitslager ab Ende des Jahres 1944, für den so genannten „Malenkij-Robot“ verwendet. Die letzterwähnte Bezeichnung ist dagegen der Begriff für die so genannte „Aussiedlung“, die am 19. Januar 1946 in Budaörs anfing.
Ziel der Änderung ist, die historische Korrektheit herzustellen und die Vergangenheit würdig aufzuarbeiten.“
Seit 2018 lädt die konsularischen Vertretung Ungarns in Stuttgart zu einer solchen Gedenkveranstaltung ein. Der Landsmannschaft der Deutschen aus Ungarn ist es wichtig, dass auch in Baden-Württemberg den Opfern von Verschleppung und Vertreibung der Ungarndeutschen gedacht wird und unterstützt deshalb die Zusammenarbeit mit dem Ungarischen Generalkonsulat in Stuttgart.