In Ungarn verblieben nach der Vertreibung etwa 220.000 Ungarndeutsche, die zunächst weiter pauschal als Kriegsverbrecher und Vaterlandsverräter bezichtigt wurden. Darüber hinaus waren die Ungarndeutschen einer Reihe von Vergeltungsmaßnahmen ausgesetzt, die sowohl politische Diskriminierung als auch wirtschaftliche Benachteiligungen bedeuteten. Bei Ächtung ihrer Muttersprache in Schule, Öffentlichkeit und Kirche während der 1950er Jahre wuchsen die Nachkommen der Ungarndeutschen zu jener „stummen Generation“ heran, die in ihrer Mehrzahl weder ihre Muttersprache beherrschten noch das Bewusstsein des Ungarndeutschtums hatten. Von 300 ehemals deutschen Mehrheitsgemeinden verblieben nur noch sieben. Seit 1950 zwar rechtlich gleichgestellt, erlangten die Ungarndeutschen praktisch erst mit der Gründung des „Demokratischen Verbandes Ungarländischer Deutscher“ im Juni 1955 ihre bürgerlichen Rechte zurück.
Nach dem Systemwechsel 1989/90 bildeten sich im Gefolge der Demokratisierung des öffentlichen Lebens zahlreiche ungarndeutsche Gruppierungen.
Die Gründung der Landesselbstverwaltung der Ungarndeutschen (LdU) erfolgte im März 1995. Heute ist die Landesselbstverwaltung der Ungarndeutschen die Dachorganisation der über 400 kommunalen deutschen Selbstverwaltungen in Ungarn und Träger eigener Schulen und Kindergärten. Zusätzlich werden die Interessen der Ungarndeutschen seit 2018 von einem eigens gewählten Abgeordneten im Ungarischen Parlament vertreten.