Nationaler Gedenktag für die Opfer von Flucht und Vertreibung in Deutschland

Die Einführung eines offiziellen Gedenktages für die Opfer von Flucht und Vertreibung beschäftigt die deutsche Bundesregierung und die Vertriebenenverbände bereits seit dem Gründungsjahr der Bundesrepublik.

Bis 1990 galt der „Tag der Heimat“ – der zentrale Gedenktag, der jährlich vom Bund der Vertriebenen (BdV) organisiert wird – in erster Linie als politisches „Treuebekenntnis zu Gesamtdeutschland“, wozu auch die ehemaligen deutschen Ostgebiete gezählt wurden. Nach der Wiedervereinigung rückten geschichtspolitische Aspekte in den Vordergrund, insbesondere die Forderung nach Anerkennung der Vertriebenen als einer zentralen Opfergruppe, sowie der Appell, Vertreibungen als Menschenrechtsverletzungen zu ächten und ein „Recht auf Heimat“ zu etablieren.

Seit der Jahrtausendwende bemühte sich der Bund der Vertriebenen für die Installierung eines nationalen Gedenktages, der das jährliche Erinnern an die deutsche Zwangsmigration in staatliche Regie überführen würde.

Die Fortführung der öffentlichen Erinnerungspraxis sollte damit auch zukünftig und unabhängig vom Bestehen des BdV garantiert und staatlich abgesichert sein. Der BdV wollte zudem mit einem nationalen Gedenktag die historische Bedeutung der Flucht und Vertreibung als ein Zentralereignis der deutschen Geschichte weiter untermauern und staatlich sanktionieren.

Im August 2014 beschloss das Bundeskabinett die Erweiterung des Weltflüchtlingstages am 20. Juni zum nationalen „Gedenktag für die Opfer von Flucht und Vertreibung“, an dem ab 2015 insbesondere der deutschen Vertriebenen gedacht werden soll.

Die öffentliche Erinnerung an die Zwangsmigration der Deutschen aus dem Osten wird somit unabhängig von dem weiteren institutionellen Bestand der Vertriebenenverbände durch einen nationalen Gedenktag in staatlicher Regie weitergeführt. Dieser staatlich sanktionierte nationale Gedenktag bringt ein hohes Maß an Verbindlichkeit der Erinnerung für das gemeinsame und auch transgenerationelle Geschichtsbewusstsein der ganzen Nation und nicht nur der Vertriebenen als Teilgruppe zum Ausdruck.

Die Landesregierung von Baden-Württemberg gedenkt seither jedes Jahr am 20. Juni am Mahnmal für die Charta der deutschen Heimatvertriebenen in Stuttgart-Bad Cannstatt mit einer Gedenkfeier den Opfern von Flucht und Vertreibung.