Beschluss des Ungarischen Parlaments Nr. 103/2013 vom 20. Dezember 2013

Parlamentsbeschluss Nr. 103/2013 (20.12.)

über den Gedenktag zur Verschleppung und Vertreibung der Ungarndeutschen

 

  1. Das Ungarische Parlament erklärt den 19. Januar, den Jahrestag des Anfangs der Vertreibung im Jahre 1946 zum Gedenktag der Verschleppung und Vertreibung der Ungarndeutschen.

 

  1. Das Parlament
  • hält es für wichtig, würdig der Verschleppung und Vertreibung der ungarndeutschen Gemeinschaft zu gedenken, die die Menschenrechte schwer verletzt hat und ungerecht war. Am Ende des Zweiten Weltkrieges und im Zeitraum danach mussten die Ungarndeutschen aufgrund der unwahren Vorwürfe und des unwahren Prinzips der Kollektivschuld Verfolgung und Plünderung erleiden;
  • hat Respekt vor allen, die Opfer der Demütigungen und Verschleppungen waren, besonders vor den kirchlichen und säkularen Personen, die die Verfolgungen und sogar den Tod oft freiwillig auf sich genommen haben und dadurch Verantwortung und Solidarität für die Gemeinschaften gezeigt haben, die ihnen anvertraut waren;
  • unterstützt und fördert das Organisieren von Gedenkveranstaltungen und die Herstellung von Lehrmaterialien, bei denen es um den Leidensweg, die Verfolgung und Vertreibung der ungarndeutschen Gemeinschaft geht.

 

  1. Dieser Beschluss tritt am Folgetag seiner Veröffentlichung in Kraft.

 

  1. Der Parlamentsbeschluss Nr. 88/2012. (12. 12.) tritt außer Kraft.

 

 

 

Begründung

Das Ungarische Parlament hat am 12. Dezember 2012 den Parlamentsbeschluss Nr. 88/2012 (12. 12.) den Gedenktag an die Verschleppung der Ungarndeutschen verabschiedet. Ziel des Parlaments war mit diesem Beschluss, dass nichts die gemeinsame und harmonische Entwicklung der ungarischen Nation und der Nationalitätengemeinschaften behindert, die seit Jahrhunderten gemeinsam leben. Diese Entwicklung macht einander reicher und respektiert die modernen europäischen Normen des Zusammenlebens.

Diese Bestrebungen zeigen die erwiesene Ehre, die mehrmaligen Entschuldigungen und die Entschädigungsakte, die seit der Wende den religiösen Gemeinschaften und den Minderheiten gegenüber gezeigt wurden.

Der Vollzug der Verordnung, die die „Aussiedlung“ der Ungarndeutschen angeordnet hat, begann in Ungarn am 19. Januar 1946, an diesem Tag rollte der erste Waggon los. Die ersten Verschleppungen fanden in Budaörs statt, daher steht die Landesvertreibungsgedenkstätte im Altfriedhof in Budaörs.

Die Wahrheit zu offenbaren und Ehre den Menschen gegenüber, die verstoßen und vertrieben wurden, ist die Aufgabe und zugleich Verantwortung einer jeden Nation. Besonders trifft das die Beziehungen zwischen der Mehrheitsnation und den Nationalitäten zu.

Die verabschiedete Parlamentsverordnung wurde auf Antrag der Landesselbstverwaltung der Ungarndeutschen modifiziert. Die Begriffe „Verschleppung“ (elhurcolás) und „Vertreibung“ (elűzetés) mischen sich in der verabschiedeten Parlamentsverordnung bedauerlicherweise, bzw. werden sie nicht konsequent verwendet. Der ersterwähnte Begriff wird für die Deportation der Ungarndeutschen in die sowjetischen Zwangsarbeitslager ab Ende des Jahres 1944, für den so genannten „Malenkij-Robot“ verwendet. Die letzterwähnte Bezeichnung ist dagegen der Begriff für die so genannten „Aussiedlung“, die am 19. Januar 1946 in Budaörs anfing.

Ein weiterer Grund für die Änderung ist, dass es laut Standpunkt der Ungarndeutschen nicht richtig ist, in einem Parlamentsbeschluss zu Fragen der Geschichte Stellung zu nehmen.

Ziel der Änderung ist, die historische Korrektheit herzustellen und die Vergangenheit würdig aufzuarbeiten.

 

Budapest, den 25. November 2013

 

Dr. Tamás Lukács (Christdemokraten)                                 Árpád János Potapi (FIDESZ)