
76 Jahre Charta der deutschen Heimatvertriebenen
Am 5. August 1950 wurde in Stuttgart-Bad Cannstatt die Charta der deutschen Heimatvertriebenen unterzeichnet. Nur wenige Jahre nach Flucht, Vertreibung, Enteignung und dem Verlust der Heimat setzten die deutschen Heimatvertriebenen damit ein bemerkenswertes Zeichen: Sie verzichteten auf Rache und Vergeltung, bekannten sich zur europäischen Einigung und erklärten ihre Bereitschaft, am Wiederaufbau Deutschlands und Europas mitzuwirken. Die Charta gilt bis heute als das Grundgesetz der deutschen Heimatvertriebenen.
Am 5. August 2026 wurde in Stuttgart mit einer Feierstunde auf dem Schlossplatz an dieses historische Dokument und seine bis heute wegweisenden Aussagen erinnert. Zahlreiche Vertreterinnen und Vertreter der Vertriebenenverbände sowie Mitglieder des baden-württembergischen Landtags nahmen an der Veranstaltung teil.
Begrüßt wurden die Gäste vom geschäftsführenden UdVA-Landesvorsitzenden Klaus Hoffmann. Die Festrede hielt Marion Gentges MdL, Ministerin für Ländlichen Raum, Landwirtschaft und Heimat. Sie betonte in ihrer Ansprache insbesondere die Bedeutung der Vertriebenenverbände für Erinnerungskultur, kulturelles Erbe und den gesellschaftlichen Zusammenhalt in Baden-Württemberg. Zugleich verwies sie auf die besondere Bedeutung der Charta für Demokratie, Völkerverständigung und die europäische Einigung.
Das Schlusswort sprach Isabella Schuster-Ritter, Vorsitzende der AG Frauen im Bund der Vertriebenen Baden-Württemberg.
Auch die Landsmannschaft der Deutschen aus Ungarn war vertreten. Karin Grimm, Vorstandsmitglied der LDU Baden-Württemberg, nahm an der Feierstunde teil und setzte damit ein Zeichen für die Verbundenheit der Ungarndeutschen mit der gemeinsamen Erinnerungs- und Kulturarbeit der deutschen Heimatvertriebenen.
76 Jahre nach der Verkündung ist die Botschaft der Charta aktueller denn je: Erinnerung bewahren, Heimat achten, Versöhnung leben und Europa gemeinsam gestalten.




















