„Die Charta – ein Grundstein unserer Demokratie“

75 Jahre Charta der deutschen Heimatvertriebenen (Teil 1)

In Folge des von Nazi-Deutschland ausgelösten Zweiten Weltkrieges verloren nach 1945 etwa 15 Millionen Deutsche aus den Ostgebieten des Reiches und einer Reihe ostmitteleuropäischer Staaten ihre Heimat. Geschätzt mehr als 2,5 Millionen haben dabei Flucht und Vertreibung nicht überlebt oder blieben bis heute vermisst.

Viele der Vertriebenen, die bis 1950 in Westdeutschland Aufnahme gefunden hatten, waren noch berufsfremd, auf dem flachen Land mit Hilfsarbeiten befasst oder bemühten sich, aus eigener Kraft eine neue Existenz aufzubauen. Viele waren noch arbeitslos und in überfüllten Lagern untergebracht.

Unter diesem unmittelbaren Eindruck der völkerrechtswidrigen Massenvertreibungen unterzeichneten die führenden Vertreter der Vertriebenenverbände und der ostdeutschen Landsmannschaften am 5. August 1950 die Charta der deutschen Heimatvertriebenen, die am Folgetag in einer Massenkundgebung vor den Ruinen des Stuttgarter Schlosses feierlich verkündet wurde.

Die Verkündung der Charta markierte einen historischen Wendepunkt im Umgang mit Vertreibung und Verzicht auf Rache und Vergeltung – ein Bekenntnis zu Frieden und Versöhnung, für das Schaffen eines geeinten Europas und die Beteiligung am Wiederaufbau Deutschlands und Europas.

Foto: Hildebrand / Stuttgart

 

Heute, 75 Jahre nach ihrer Unterzeichnung, gilt die Charta als das Grundgesetz der Heimatvertriebenen.

Anlässlich des 75. Jahrestags der Unterzeichnung der Charta der deutschen Heimatvertriebenen wurde in Stuttgart eine würdige Feier begangen. Der Bund der Vertriebenen (BdV) hatte hierzu zu einer zentralen Veranstaltung „75 Jahre Charta der deutschen Heimatvertriebenen“ eingeladen.