Zum Gedenktag für die Opfer von Flucht und Vertreibung
Mit der Befreiung vom Nationalsozialismus am Ende des Zweiten Weltkrieges kam nicht für alle automatisch das Ende der Gewalt. Für Millionen von Deutschen standen Flucht und Vertreibung bevor. Ein tragisches Kapitel der Nachkriegsgeschichte begann. An diese Ereignisse gedenken wir besonders am 20. Juni“, so der Bundesvorsitzende der Landsmannschaft der Deutschen aus Ungarn.
Joschi Ament erklärt weiter: „Vor 75 Jahren waren die ersten Auswirkungen einer kollektiven Bestrafung der Ungarndeutschen bereits deutlich sichtbar. Mit der Grundverordnung Nr. 600/1945 M.E. vom 15. März 1945 – der so genannten „Bodenreform“ – wurde die schon vollzogene oder noch zu vollziehende Enteignung volkdeutschen Grundbesitzes legalisiert.
Mit der Verordnung Nr. 3.820/1945 M.E. vom 30. Juni 1945 – zur Überprüfung der nationalen Treue – wurden die Ungarndeutschen in Verfehlungsgruppen eingeteilt und je nach Schwere eines angeblichen nationalen Verrates mit Enteignung, Internierung, Zwangsarbeit und Umsiedlung innerhalb des Landes bestraft.
Höhepunkt der Maßnahmen gegen die Ungarndeutschen war letztendlich die Ausweisungsverordnung Nr. 12.330/1945 M.E. vom 29. Dezember 1945, die die Ungarische Übergangsregierung unter Ministerpräsident Zoltán Tildy ohne Druck der Siegermächte anordnete und die Vertreibung aller ungarischen Staatsbürger vorsah, die sich zur deutschen Volkszugehörigkeit oder Muttersprache bekannt hatten. Unter diese Verordnung fielen auch meine Großeltern“, so der Bundesvorsitzende.
Nach zunächst wilden Vertreibungen ab August 1945 begann die staatlich angeordnete Vertreibung der Deutschen aus Ungarn offiziell am 19. Januar 1946 und endete erst im Juni 1948. Insgesamt wurden ca. 225.000 Ungarndeutsche vertrieben. Etwa 220.000 Ungarndeutsche verblieben in Ungarn, da die Aufnahmekapazitäten in den vier deutschen Besatzungszonen erschöpft waren.